Das Wichtigste in Kürze

Der Rat der EZB hat am 22. September 2026 Änderungen an den Rechtsakten zur Umsetzung des geldpolitischen Rahmens beschlossen, die am 30. November 2026 in Kraft treten. Parallel genehmigte die EZB Schritte für digitale Euro Tests, die Freigabe des Pontes Piloten und eine Reihe von Aufsichts und Verwaltungsentscheidungen. Die Maßnahmen betreffen vor allem operative und rechtliche Fragen und liefern keinen direkten Leitzinsimpuls.

EZB beschließt Änderungen am geldpolitischen Rahmen ab 30. November 2026 Geldpolitik

EZB beschließt Änderungen am geldpolitischen Rahmen ab 30. November 2026

Goldkurs Redaktion Veröffentlicht Aktualisiert
Primärquelle Europäische Zentralbank Datenstand

Der Rat der EZB hat am 22. September 2026 Änderungen an den Rechtsakten zur Umsetzung des geldpolitischen Rahmens verabschiedet, die ab dem 30. November 2026 gelten sollen. Die Änderungen betreffen unter anderem Vorgaben zur praktischen Umsetzung des Rahmens und Anpassungen bei Bewertungsabschlägen für Sicherheiten.

Die EZB kündigte zugleich mehrere Schritte zum digitalen Euro an. Am 30. Juli 2026 stellte die Notenbank barrierefreie Funktionen des geplanten digitalen Euro vor und kündigte Tests zur Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit im Rahmen eines Pilotprojekts für 2027 an. Am 15. September 2026 und am 28. September 2026 startete die EZB je eine Ausschreibung für Händler und private Unternehmen zur Beteiligung an Pilotphasen, die Fristen für Bewerbungen laufen im Herbst 2026.

Im Bereich Marktinfrastruktur genehmigte der Rat die vertragliche Grundlage für Pontes, ein System zur Abwicklung tokenisierter Werttransaktionen in Zentralbankgeld, und empfahl den geplanten Starttermin am 21. September 2026. Am 24. August 2026 identifizierte die EZB das Visa Europe Payment System als systemrelevantes Zahlungssystem. Am 24. September 2026 nahm der Rat einen Statusbericht zur Verknüpfung der Instant Zahlplattform mit anderen schnellen Zahlungssystemen zur Kenntnis und beschloss eine Machbarkeitsprüfung für eine Anbindung an Braziliens Pix.

Die EZB traf zudem eine Reihe von Aufsichts und Verwaltungsentscheidungen. Dazu gehören eine Änderung statistischer Meldevorschriften, Entscheidungsbefugnisse für Aufsichtsthemen, die Veröffentlichung der Ergebnisse eines geopolitischen Reverse Stress Tests am 31. Juli 2026 sowie der erste Jahresbericht zu Whistleblowing im SSM. Die Ethikkommission kam überein, dass die vorgesehene Tätigkeit von Isabel Schnabel beim Internationalen Währungsfonds ab dem 4. Januar 2027 keine Interessenkonflikte begründet, und Frau Schnabel trat mit Wirkung zum 3. Januar 2027 zurück.

Die beschlossenen Maßnahmen sind überwiegend operativer und regulatorischer Natur und enthalten keine Änderung des Leitzinses. Entscheidungen dieser Art wirken über Zentralbankpolitik und Erwartungen auf entgangene Zinsen, reale Renditen und die Bewertung von Währungen, was wiederum einen Einfluss auf die Nachfrage nach Gold und anderen Edelmetallen haben kann. Ein direkter, klarer Impuls für Edelmetallmärkte ergibt sich aus den vorliegenden Beschlüssen nicht.

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